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BERUFSETHISCHER KODEX für den VGDÜ/Hessen e.V.

Die Mitglieder des VGDÜ/Hessen e.V. verpflichten sich, den nachstehenden Berufskodex zu akzeptieren, zu respektieren und zu praktizieren.

Sie erkennen an, dass der Berufskodex der Vermittlung und Unterstützung unserer beruflichen Identität (Standesbewusstsein), der Ermöglichung von Fort- und Weiterbildung, dem fachlichen Austausch, der beruflichen Außendarstellung sowie der Betonung sozialer und politischer Verantwortung dienen soll und muss.

Über die Einhaltung des berufsethischen Kodex wacht der erweiterte Vorstand, der sich aus dem gewählten Vorstand des Vereins sowie dem ebenfalls gewählten Beirat zusammensetzt, wobei die Berufserfahrung der Mitglieder des erweiterten Vorstands bzw. der Beiratsmitglieder nicht unter 10 Jahren betragen darf.

Grundsätze des Standesrechts

§ 1

Die Mitglieder verpflichten sich, dem Ruf des Vereins gerecht zu werden und ihn zu wahren.

§ 2

Bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern sind die Betroffenen verpflichtet, dem Ehrengericht, auf dessen Aufforderung hin und innerhalb einer vorgegebenen Frist, ihren Standpunkt darzulegen und gegebenenfalls durch Belege zu untermauern, vorausgesetzt, sie verstoßen damit nicht gegen ihre Schweigepflicht.

§ 2.1

Das Ehrengericht besteht aus drei regulären Mitgliedern und einem Stellvertreter und tritt nach Aufruf des Vorstands anlässlich eines Verstoßes eines Mitglieds gegen den Kodex zusammen.

§ 3

Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedern, die diesem Kodex nicht gerecht werden, ihr Fehlverhalten aufzuzeigen und eine Stellungnahme zu verlangen.

§ 4

Alle Mitglieder verpflichten sich, in der Beurteilung der von anderen Mitgliedern erbrachten Arbeitsleistung Zurückhaltung zu üben. Sollte Kritik angebracht sein, so ist dies dem Betroffenen unter vier Augen mitzuteilen.

§ 5

Die Mitglieder haben ihren Beruf objektiv, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Sie haben sich ihres Berufes als würdig zu erweisen.

§ 6

Um die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft ausführen zu können, werden die Mitglieder nur in solchen Sprachen und auf solchen Gebieten tätig, in denen sie über hinreichend fundierte Kenntnisse verfügen.

§ 7

Die Mitglieder halten berufliche Termine und Fristen ein. Sollte ihnen dies nicht möglich sein, so sind die Beteiligten (Auftraggeber) darüber unverzüglich zu informieren, um den Ruf des Vereins nicht zu beschädigen.

§ 8

Die Mitglieder setzen sich für eine zielgerichtete Kommunikation zwischen den Parteien ein. Sie sind gehalten, Missverständnisse und aus kulturellen Unterschieden resultierende Fehlschlüsse aufzuklären.

§ 9

Die Mitglieder verpflichten sich, sich gegenseitig zu respektieren, die unterschiedlichen Arbeitsweisen zu akzeptieren und negative Äußerungen über Kollegen nach außen zu unterlassen.

§ 10

Kann ein Mitglied einen ihm angebotenen Auftrag nicht annehmen, so ist es gehalten, einen anderen Dolmetscher oder Übersetzer mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz zu empfehlen und/oder auf die im Internet zugängliche Homepage des VGDÜ zu verweisen.

§ 11

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus bekennen und verpflichten sich die Mitglieder bezüglich der Inhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Dolmetscher und/oder Übersetzer bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit.

§ 12

Gegen den Kodex verstößt, wer unlauteren Wettbewerb jeglicher Form zum Nachteil anderer Mitglieder betreibt und/oder unsachgemäße Kritik an Kollegen gegenüber Dritten äußert, u.a. um die eigenen Leistungen hervorzuheben.